Privat versichert: Begutachtung durch Medicproof
5. September 2026, aktualisiert 13. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit · PflegegradKlar RedaktionMedicproof begutachtet privat Pflegepflichtversicherte nach gleichwertigen Maßstäben. Gleichwertige Pflegegrade bedeuten keine identischen Rechtsbehelfsverfahren.
Wer privat pflegepflichtversichert ist, wird regelmäßig durch Medicproof begutachtet. Der Maßstab für Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade ist mit dem der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig. Daraus folgen jedoch keine gleichen Widerspruchsverfahren: Die private Leistungsmitteilung ist kein Bescheid einer Pflegekasse. Dieser Beitrag zeigt die Vorbereitung und an wen Sie sich bei Einwänden wenden.
Wer begutachtet
§ 18 SGB XI regelt das Verfahren der sozialen Pflegeversicherung. Dort beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter. Für die private Pflegepflichtversicherung verlangt § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB XI nach Art und Umfang gleichwertige Vertragsleistungen; an die Stelle der Sachleistungen tritt eine entsprechende Kostenerstattung. Nach § 23 Abs. 6 Nr. 1 gelten dieselben Maßstäbe für Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad. Medicproof beschreibt seinen Auftrag als Gutachterdienst der privaten Versicherer.
| Gesetzlich pflichtversichert | Privat pflegeversichert | |
|---|---|---|
| Antrag an | Pflegekasse bei der Krankenkasse | Privates Versicherungsunternehmen |
| Begutachtung durch | Medizinischer Dienst | Medicproof |
| Maßstab | 6 Module, 5 Pflegegrade (§§ 14, 15 SGB XI) | 6 Module, 5 Pflegegrade (§§ 14, 15 SGB XI) |
| Einwände richten sich gegen | Bescheid der Pflegekasse: Widerspruchsverfahren | Leistungsmitteilung des Versicherers: dort Überprüfung anfragen |
Der Maßstab ist derselbe, weil er im Gesetz steht und nicht beim Gutachterdienst: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Ihre Vorbereitung auf den Medicproof-Termin
Ihre Vorbereitung auf den Medicproof-Termin
Diese Arbeitsliste ordnet Ihre Vorbereitung. Sie ist kein Pflegeprotokoll, bewertet keine Pflegebedürftigkeit und berechnet keinen Pflegegrad. Tragen Sie hier keine Gesundheitsdaten ein.
Markieren Sie Ihren Vorbereitungsstand. Die Übersicht nennt anschließend Ihre offenen Punkte. Ihre Auswahl bleibt auf dieser Seite und wird beim Neuladen zurückgesetzt.
Klären Sie, ob die regelmäßig unterstützende Person am vereinbarten Termin teilnehmen kann.
Notieren Sie für sich, wobei Hilfe nötig ist und was selbständig gelingt. Beschreiben Sie auch Schwankungen.
Falls ein Pflegedienst unterstützt, fragen Sie nach dessen Dokumentation für den Termin.
Halten Sie Informationen zu regelmäßig eingenommenen Medikamenten außerhalb dieser Webseite bereit.
Stellen Sie zusammen, welche Hilfsmittel genutzt werden und welche Arzt- oder Therapiebesuche anfallen.
Öffnen Sie die unten verlinkten Medicproof-Pflegeprotokolle und wählen Sie das zu Ihrer Versicherung passende Formular.
Notieren Sie Ihre offenen Fragen für die Begutachtung oder die Pflegeversicherung.
Die offiziellen Medicproof-Pflegeprotokolle können Sie online ausfüllen oder als Blankoformular herunterladen. Persönliche Angaben gehören in dieses passende Formular. Unsere Arbeitsliste enthält nur Ihren Vorbereitungsstand.
Was das für die Vorbereitung heißt
Medicproof empfiehlt, den Unterstützungsbedarf im Alltag vor dem Termin festzuhalten. Beschreiben Sie, was selbständig gelingt und wobei Unterstützung gebraucht wird. Die Bewertung richtet sich nach Selbständigkeit und Fähigkeiten, nicht nach einer bloßen Summe von Pflegeminuten.
- Pflegetagebuch führen In den Tagen oder Wochen vor dem Termin festhalten, wobei Hilfe nötig ist und wie sich die Selbständigkeit im Alltag zeigt.
- Unterlagen sammeln Arztberichte, Medikamentenplan, Hilfsmittel, Berichte des Pflegedienstes.
- Zweite Person einplanen Die regelmäßig pflegende oder unterstützende Person kann den Alltag beim Termin aus ihrer Sicht schildern.
- Termin bestätigen Datum und Uhrzeit schriftlich festhalten. Der Termin ist der Bezugspunkt für alles, was danach kommt.
Wie ein Pflegetagebuch aufgebaut wird, damit es im Widerspruch trägt, steht in unserem Beitrag zum Pflegetagebuch. Woraus sich der Pflegegrad rechnerisch ergibt, erklärt der Beitrag Von den Modulen zum Pflegegrad.
Einwände: privater Versicherer oder gesetzliche Pflegekasse
Bei gesetzlich Versicherten richtet sich der Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse. Bei Bekanntgabe im Inland beträgt die Frist grundsätzlich einen Monat (§ 84 SGG). Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und die Regeln über die Bekanntgabe. Diese Frist wird nicht allein durch das Datum des Gutachtens ausgelöst.
Bei einer privaten Pflegepflichtversicherung ist die Leistungsmitteilung eine Erklärung im Vertragsverhältnis, kein Verwaltungsakt. Die Widerspruchsfrist des § 84 SGG und das Vorverfahren nach § 78 SGG lassen sich darauf nicht übertragen. Prüfen Sie die Mitteilung und Ihre Vertragsbedingungen, und wenden Sie sich bei Unklarheiten zeitnah an den Versicherer oder an eine geeignete Beratung.
Medicproof empfiehlt, dem privaten Versicherer die Punkte zu nennen, mit denen Sie nicht einverstanden sind. Fragen Sie nach einer Überprüfung und einem Zweitgutachten. Das ist keine Zusage, dass die Einstufung geändert wird.
Für Ihre eigenen Unterlagen: Notieren Sie Gutachtendatum, Seite, Modul und die konkrete beanstandete Feststellung. Daneben notieren Sie die konkrete Alltagssituation, die nach Ihrer Auffassung nicht erfasst wurde, und vorhandene Belege. Gesundheitsdaten gehören nicht in die persönliche Arbeitsliste auf dieser Seite.
Auch privatrechtliche Streitigkeiten über die private Pflegepflichtversicherung gehören vor die Sozialgerichte (§ 51 Abs. 2 SGG). Privat versichert bedeutet hier also nicht Zivilgericht. Medicproof beschreibt den möglichen Klageweg ebenfalls. Lassen Sie das weitere Vorgehen im Einzelfall prüfen.
Für gesetzlich Versicherte gilt außerdem: Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen und der Bescheid bestandskräftig, bleibt der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. Er ist kein Ermessen, sondern gebunden: Abs. 1 Satz 1 sagt „ist … zurückzunehmen“; Ermessen besteht nur bei der Rücknahme für die Vergangenheit nach Abs. 2 Satz 2. Der Beitrag zum Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X führt das aus.
Was am Ergebnis hängt
Die Leistungshöhe folgt dem Pflegegrad. Beim Pflegegeld nennt § 37 SGB XI die Monatsbeträge: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Grad 3, 800 Euro bei Grad 4 und 990 Euro bei Grad 5. Pflegegrad 1 sieht kein Pflegegeld vor, wohl aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat nach § 45b SGB XI.
Der Sprung von Pflegegrad 2 auf 3 macht beim Pflegegeld 252 Euro im Monat aus. Das ist der Grund, warum sich die Prüfung eines Gutachtens lohnt, unabhängig davon, welcher Dienst es erstellt hat.
Eine Überprüfung setzt an konkreten Feststellungen des Gutachtens an, nicht an einer allgemeinen Erfolgsquote. PflegegradKlar ordnet die Vorbereitung; es verspricht weder einen bestimmten Pflegegrad noch eine erfolgreiche Änderung. Entwürfe ersetzen keine Rechts- oder Pflegeberatung.
Häufige Fragen
Wer begutachtet bei einer privaten Pflegeversicherung?
Medicproof, der Gutachterdienst der privaten Pflegepflichtversicherung. Bei gesetzlich Pflichtversicherten begutachtet der Medizinische Dienst. Beide arbeiten mit demselben Maßstab: den sechs Modulen der §§ 14, 15 SGB XI.
Gelten für Privatversicherte andere Pflegegrade?
Nein. Die fünf Pflegegrade und die sechs Module stehen im SGB XI und gelten unabhängig davon, wer begutachtet. Auch die Leistungsbeträge der Pflegepflichtversicherung folgen diesem Maßstab.
Gilt die Widerspruchsfrist von einem Monat auch bei privater Versicherung?
Die Monatsfrist des § 84 SGG und die Bekanntgabefiktion des § 37 SGB X gehören dem Sozialverwaltungsverfahren. Bei einer privaten Pflegeversicherung richten sich Vorgehen und Fristen nach Vertrag und Versicherungsbedingungen; die sozialrechtlichen Fristen lassen sich nicht übertragen.
Wie bereite ich mich auf den Termin vor?
Halten Sie konkrete Alltagssituationen, ärztliche Unterlagen, Medikamentenübersicht und vorhandene Pflegedokumentation bereit. Die regelmäßig unterstützende Person kann den Alltag ergänzend schildern. Medicproof nennt hierfür keine pauschale Mindestdauer eines Pflegetagebuchs. Maßgeblich sind Selbständigkeit und Fähigkeiten, nicht eine Summe von Pflegeminuten.
Das Wichtigste in Kürze
Medicproof begutachtet privat Pflegepflichtversicherte nach gleichwertigen Maßstäben. Gleichwertige Pflegegrade bedeuten keine identischen Rechtsbehelfsverfahren.
Einwände gegen die private Leistungsmitteilung richten Sie an Ihren Versicherer. Die Monatsfrist für Widersprüche gegen Verwaltungsakte wird nicht übertragen. Für Streitigkeiten der privaten Pflegepflichtversicherung sind dennoch die Sozialgerichte zuständig.
Am 13.10.2026 wurden die Abgrenzung der Verfahren, die Einwände beim privaten Versicherer und der Sozialrechtsweg geprüft. Die persönliche Vorbereitungsliste stammt aus der Prüfung vom 12.10.2026; sie bewertet Ihre Auswahl nicht fachlich.
- § 18 SGB XI – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Medicproof: Begutachtung und Vorbereitung (abgerufen 12.10.2026)
- Medicproof: offizielle Pflegeprotokolle
- § 23 SGB XI: Private Pflegepflichtversicherung und Begutachtungsmaßstäbe
- § 51 Abs. 2 SGG: Sozialrechtsweg auch bei privater Pflegeversicherung
- § 78 SGG: Vorverfahren bei Verwaltungsakten
- § 84 SGG: Widerspruch gegen Verwaltungsakte
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall. PflegegradKlar-Entwürfe sind Vorschläge der Software; sie sind keine Rechtsberatung im Einzelfall.