MD- oder Medicproof-Gutachten und Bescheid-Datum eintragen: Sie sehen sofort, wie viele Tage Ihnen für den Widerspruch bleiben, welche Fehlerstellen im Gutachten typisch sind und was eine Höherstufung monatlich bringt.
✓ Fristen-Ampel springt 7 Tage vor Ablauf auf Gelb✓ Fehlerstellen in allen 6 Modulen nach § 15 SGB XI✓ Server in Deutschland✓ Ohne Kreditkarte
Das Gutachten entscheidet – und es wird an einem einzigen Termin geschrieben. Was dabei regelmäßig untergeht, sehen Sie unten. Laut VdK ist rund jeder dritte Widerspruch gegen die Pflegegrad-Einstufung erfolgreich; es gibt über 100.000 Widersprüche pro Jahr.
Die Begutachtung dauert oft weniger als eine Stunde. Wer an dem Tag „einen guten Tag" hat, verliert Punkte in allen 6 Modulen – der Dauerzustand zählt, nicht die Tagesform.
Körperpflege, Medikamente, nächtliche Unruhe, Inkontinenz: Was Angehörige täglich leisten, steht oft nicht im Gutachten – genau diese Punkte entscheiden über den Grad.
Für den Widerspruch bleibt 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Ohne fristgerechten Widerspruch wird der Bescheid bestandskräftig – danach bleibt nur der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.
Der Sprung von Pflegegrad 2 auf 3 bedeutet 252 € mehr Pflegegeld – jeden Monat. Von Grad 1 auf 2 sind es 347 €. Ein erfolgreicher Widerspruch wirkt ab Antragstellung nach.
Gutachter und zuerkannten Pflegegrad wählen – PflegegradKlar zeigt Frist, Hebel und die typischen Fehlerstellen. Beispielwerte – in der App prüfen Sie Ihren echten Bescheid.
Wer hat begutachtet – und welcher Grad wurde zuerkannt?
Zuerkannter Pflegegrad:
Jeder Widerspruch wird vor Versand von einem registrierten Rechtsdienstleister oder Partneranwalt gegengeprüft (RDG-konform).
Pflegegeld nach § 37 SGB XI – die Differenz zwischen zwei Graden ist der Hebel Ihres Widerspruchs:
Tabelle seitlich verschiebbar →
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Sprung zum nächsten Grad |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld – aber 131 € Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | +347 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | +252 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | +201 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | +190 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | – |
Die Tabelle zeigt nur das Pflegegeld. Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Zuschüsse steigen ebenfalls mit dem Grad – bewusst nicht beziffert, weil sie von der Versorgungsform abhängen.
Erst kostenlos prüfen, dann entscheiden. Preis und Umfang sehen Sie vor der Beauftragung.
Wir starten in Kürze – PflegegradKlar ist gerade im Aufbau. Die Warteliste sichert Ihnen frühen Zugang und Gründungskonditionen, bevor wir offiziell starten.
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Die ersten 100 Anmeldungen erhalten Gründerkonditionen.
Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG i.V.m. § 24 SGB X). Maßgeblich ist nicht das Datum auf dem Briefpapier, sondern wann der Bescheid bei Ihnen angekommen ist. PflegegradKlar rechnet die Frist aus Ihrem Bekanntgabe-Datum und zeigt die Resttage als Ampel: grün, bei sieben oder weniger Resttagen gelb, nach Ablauf rot.
Dann wird der Bescheid bestandskräftig. Übrig bleibt der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, mit dem die Pflegekasse den Bescheid auch ohne Widerspruch noch einmal prüfen muss. PflegegradKlar weist die Frist rot aus und zeigt den Weg über § 44 SGB X an. Haben Sie die Frist ohne eigenes Verschulden verpasst – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt –, kommt auch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.
Beim Pflegegeld nach § 37 SGB XI: der Sprung von Grad 2 auf 3 sind 252 € mehr im Monat (599 statt 347 €), von Grad 1 auf 2 sind es 347 €, von 3 auf 4 sind es 201 €, von 4 auf 5 sind es 190 €. Grad 1 bringt kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (§ 45b SGB XI). Sachleistungen und Zuschüsse steigen ebenfalls mit dem Grad.
Bei gesetzlich Pflegeversicherten begutachtet der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof (§ 18 SGB XI). Das Begutachtungsinstrument ist dasselbe: die 6 Module nach § 15 SGB XI. Die typischen Fehlerstellen und die Widerspruchsfrist unterscheiden sich nicht – PflegegradKlar deckt beide Wege ab.
Nein. Für die Frist reicht der formlose Satz: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein.“ Die Begründung reichen Sie nach – PflegegradKlar baut sie aus den markierten Fehlerstellen und Ihrem Pflegetagebuch.
Das Gutachten entsteht an einem Termin und bildet einen Moment ab. Ein über zwei bis vier Wochen geführtes Pflegetagebuch belegt den tatsächlichen, täglichen Hilfebedarf – mit Zeiten und Tätigkeiten. Es ist der stärkste Beleg im Widerspruch. Im Tarif „Widerspruch Plus" werten wir es mit aus.
Nein. PflegegradKlar ist ein Software-Werkzeug: Es berechnet Fristen, zeigt typische Fehlerstellen und erstellt Entwürfe. Die fachliche Prüfung jedes Entwurfs vor dem Versand übernehmen registrierte Rechtsdienstleister oder Partner-Kanzleien (RDG-konform). Eine Erfolgsgarantie kann niemand seriös versprechen.
Laut VdK ist rund jeder dritte Widerspruch gegen die Pflegegrad-Einstufung erfolgreich; es gibt über 100.000 Widersprüche pro Jahr. Das ist eine Verbandsangabe und keine Garantie für Ihren Fall – aber sie zeigt: Gutachten sind angreifbar, und die Pflegekassen prüfen im Widerspruchsverfahren erneut.
Vertiefung zu den Themen hinter PflegegradKlar – aus unserem Blog:
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