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Grundlagen

Pflegegrad beim Kind: Begutachtung im Vergleich mit Gleichaltrigen

Grundlagen · 1. September 2026 · 7 Min. Lesezeit · PflegegradKlar Redaktion

Ein zweijähriges Kind zieht sich nicht allein an, und ein Säugling isst nicht selbständig. Deshalb gilt für Kinder ein anderer Maßstab: § 15 Abs. 6 SGB XI verlangt den Vergleich mit altersentsprechend entwickelten Kindern, und für Kinder bis 18 Monate verschiebt § 15 Abs. 7 SGB XI die Punktgrenzen um eine Stufe nach oben. Dieser Beitrag erklärt, was der Gutachter vergleicht, wie die Punkte zählen und welche Fristen für Eltern laufen.

Was § 15 Abs. 6 SGB XI verlangt

Bei Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt (§ 15 Abs. 6 SGB XI). Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend: dieselben sechs Module, dieselben Gewichte, dieselben Punktgrenzen. Nur der Maßstab ist ein anderer.

Gemessen wird also nicht, was das Kind nicht kann, sondern was es im Unterschied zu einem gleichaltrigen Kind nicht kann. Dass ein Vierjähriger beim Baden Hilfe braucht, ist kein Hilfebedarf im Sinne des Gesetzes; dass er über eine Sonde ernährt wird, ist einer.

Erwachsene (§ 15 Abs. 1 bis 5 SGB XI)
  • Maßstab: die Selbständigkeit der Person selbst
  • Frage: Was geht nicht mehr ohne Hilfe?
  • Punktgrenzen des § 15 Abs. 3 SGB XI
Der Hilfebedarf wird absolut gemessen.
Kinder (§ 15 Abs. 6 und 7 SGB XI)
  • Maßstab: ein altersentsprechend entwickeltes Kind
  • Frage: Was braucht dieses Kind mehr als ein gleichaltriges?
  • Bis 18 Monate: um eine Stufe verschobene Punktgrenzen
Der Hilfebedarf wird als Unterschied gemessen.
Der Maßstab bei Erwachsenen und bei Kindern

Sechs Module, dieselben Gewichte

Die Gewichtung der Module ändert sich bei Kindern nicht. Was sich ändert, ist die Frage in jedem Modul: nicht „kann das Kind das?“, sondern „kann ein gleichaltriges Kind das schon, und dieses nicht?“.

Die sechs Module nach § 15 SGB XI und typische Unterschiede zu Gleichaltrigen
ModulGewichtWo der Unterschied zu Gleichaltrigen oft liegt
1 Mobilität10 ProzentPositionswechsel, Fortbewegung, Treppen in einem Alter, in dem Gleichaltrige das allein tun
2 und 3 Kognition und Verhalten15 Prozent, nur der höhere WertOrientierung, Sprachverständnis, nächtliche Unruhe über das Alter hinaus
4 Selbstversorgung40 ProzentSondenernährung, Inkontinenzversorgung jenseits des üblichen Alters, Hilfe beim Essen
5 Krankheit und Therapie20 ProzentMedikamente, Injektionen, Verbandwechsel, Therapietermine
6 Alltag und Kontakte15 ProzentTagesstruktur und Kontakte, die nur mit Anleitung oder Begleitung gelingen

Modul 5 fällt bei Kindern mit chronischer Erkrankung oft stärker ins Gewicht als bei Erwachsenen, weil dort fast alles Unterschied zu Gleichaltrigen ist: Ein gesundes Kind bekommt keine Injektionen und hat keine Therapietermine. Wie aus den Modulpunkten der Pflegegrad entsteht, steht in Von den Modulen zum Pflegegrad; die Rechnung ist bei Kindern dieselbe.

Kinder bis 18 Monate: eigene Punktgrenzen

Für die Jüngsten geht das Gesetz einen Schritt weiter. Pflegebedürftige Kinder im Alter bis 18 Monate werden nach § 15 Abs. 7 SGB XI abweichend eingestuft: Jede Punktgrenze führt zu dem Pflegegrad, der im Regelfall eine Stufe höher liegt.

Gesamtpunkte und Pflegegrad: Regelfall gegenüber Kindern bis 18 Monate
GesamtpunkteRegelfall (§ 15 Abs. 3 SGB XI)Kinder bis 18 Monate (§ 15 Abs. 7 SGB XI)
ab 12,5 bis unter 27Pflegegrad 1Pflegegrad 2
ab 27 bis unter 47,5Pflegegrad 2Pflegegrad 3
ab 47,5 bis unter 70Pflegegrad 3Pflegegrad 4
ab 70 bis unter 90Pflegegrad 4Pflegegrad 5
ab 90 bis 100Pflegegrad 5Pflegegrad 5

In dieser Systematik gibt es keinen Pflegegrad 1: Wer als Säugling die 12,5 Punkte erreicht, ist in Pflegegrad 2. Wer bei einem Kind bis 18 Monate die Erwachsenentabelle anlegt, kommt eine Stufe zu niedrig heraus.

Merksatz für den Bescheid eines Säuglings

Bei einem Kind bis 18 Monate zählt die Tabelle des § 15 Abs. 7 SGB XI. 30 Gesamtpunkte sind Pflegegrad 3, nicht Pflegegrad 2.

Der Unterschied beim Pflegegeld: 599 statt 347 Euro im Monat (§ 37 SGB XI).

Fristen: vom Antrag bis zum Widerspruch

Für den Antrag gilt die Frist der Pflegekasse: Sie hat ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitzuteilen (§ 18c Abs. 1 Satz 1 SGB XI). Nach dem Bescheid läuft die Frist der Eltern: Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen (§ 84 SGG). Ein mit der Post übermittelter Bescheid gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X).

  1. Tag 0 Antrag bei der Pflegekasse Ab jetzt läuft die Frist der Kasse.
  2. bis 25 Arbeitstage Schriftlicher Bescheid § 18c Abs. 1 Satz 1 SGB XI. Das Gutachten wird mit dem Bescheid übersandt, sofern nicht widersprochen wurde (§ 18c Abs. 2 SGB XI).
  3. 4. Tag nach Aufgabe zur Post Bekanntgabe § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X. Nicht das Datum auf dem Briefkopf; bei nachweislich späterem Zugang der spätere Tag.
  4. 1 Monat ab Bekanntgabe Ende der Widerspruchsfrist § 84 SGG. Danach ist der Bescheid bestandskräftig.
Vom Antrag bis zum Ende der Widerspruchsfrist

Die Monatsfrist ist eine Ausschlussfrist. Wie Sie sie ohne fertige Begründung wahren, steht in Widerspruchsfrist beim Pflegegrad-Bescheid; was die Kasse beim Antrag sonst schuldet, in Pflegekasse: 25 Arbeitstage bis zum Bescheid.

Pflicht, Empfehlung, Praxis

Ein gedachter Fall: Ein 14 Monate altes Kind mit einem Herzfehler wird über eine Sonde ernährt, bekommt dreimal täglich Medikamente und hat zwei Therapietermine in der Woche. Das Gutachten kommt auf 24 Gesamtpunkte, der Bescheid nennt Pflegegrad 1. Nach § 15 Abs. 7 SGB XI ergeben 24 Punkte bei einem Kind bis 18 Monate aber Pflegegrad 2. Der Widerspruch braucht dafür keine neue Begutachtung, sondern einen Satz mit dem Alter zum Zeitpunkt der Begutachtung und der Fundstelle. Der Unterschied: 347 Euro Pflegegeld im Monat statt des Entlastungsbetrags von 131 Euro in Pflegegrad 1 (§ 37 und § 45b SGB XI).

PflegegradKlar rechnet die Widerspruchsfrist ab dem Tag der Bekanntgabe, nicht ab dem Datum im Briefkopf, führt die typischen Fehlerstellen je Modul zum Abhaken und erstellt daraus einen Entwurf des Widerspruchs. Das Pflegetagebuch, mit dem Sie den Unterschied zu Gleichaltrigen belegen, steht in Pflegetagebuch führen. PflegegradKlar ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall; eine anwaltliche Prüfung beauftragen Sie selbst, wir vermitteln sie nicht und rechnen sie nicht ab. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht.

Häufige Fragen

Wie wird der Pflegegrad bei Kindern festgestellt?

Durch einen Vergleich mit altersentsprechend entwickelten Kindern (§ 15 Abs. 6 SGB XI). Module, Gewichte und Punktgrenzen sind dieselben wie bei Erwachsenen; gezählt wird nur der Hilfebedarf, den ein gleichaltriges gesundes Kind nicht hat. Begutachtet wird durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch Medicproof (§ 18 SGB XI).

Welche Punktgrenzen gelten für Kinder bis 18 Monate?

Nach § 15 Abs. 7 SGB XI: ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten Pflegegrad 2, ab 27 bis unter 47,5 Pflegegrad 3, ab 47,5 bis unter 70 Pflegegrad 4 und ab 70 bis 100 Pflegegrad 5. Jede Grenze liegt einen Pflegegrad höher als im Regelfall; einen Pflegegrad 1 gibt es in dieser Systematik nicht.

Bekommt ein Kind mit Pflegegrad Pflegegeld?

Ja, das Pflegegeld nach § 37 SGB XI hängt am Pflegegrad, nicht am Alter: 347 Euro in Pflegegrad 2, 599 Euro in Pflegegrad 3, 800 Euro in Pflegegrad 4 und 990 Euro in Pflegegrad 5 im Monat. In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI).

Können Eltern Widerspruch gegen den Pflegegrad ihres Kindes einlegen?

Ja, als gesetzliche Vertreter des Kindes, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Ein mit der Post übermittelter Bescheid gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X).

Das Wichtigste in Kürze

Kurz zusammengefasst

Bei Kindern misst die Begutachtung den Unterschied zu einem altersentsprechend entwickelten Kind (§ 15 Abs. 6 SGB XI), mit denselben Modulen, Gewichten und Punktgrenzen wie bei Erwachsenen. Für Kinder bis 18 Monate verschiebt § 15 Abs. 7 SGB XI die Grenzen um eine Stufe: 12,5 Punkte sind schon Pflegegrad 2, 70 Punkte Pflegegrad 5.

Die Kasse hat 25 Arbeitstage bis zum Bescheid (§ 18c Abs. 1 Satz 1 SGB XI), die Eltern einen Monat ab Bekanntgabe für den Widerspruch (§ 84 SGG, § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X).

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall. PflegegradKlar-Entwürfe sind Vorschläge der Software; sie sind keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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