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Grundlagen

Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber 131 Euro Entlastungsbetrag

Grundlagen · 20. August 2026 · 5 Min. Lesezeit · PflegegradKlar Redaktion

Pflegegrad 1 klingt nach „fast nichts“, und genau das ist der teuerste Irrtum dazu: Zwar gibt es mit dem ersten Grad kein Pflegegeld, aber der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht auch mit Pflegegrad 1 zu. Dieser Beitrag sagt, was Pflegegrad 1 bedeutet, welche Leistung er öffnet, was erst ab Pflegegrad 2 kommt und wann sich der Widerspruch gegen die Einstufung lohnt.

Was Pflegegrad 1 bedeutet

Die Pflegeversicherung kennt fünf Pflegegrade, und die Einstufung folgt dem Gutachten über die sechs Module des Neuen Begutachtungsinstruments (§§ 14, 15 SGB XI): Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Bei gesetzlich Pflichtversicherten begutachtet der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof (§ 18 SGB XI).

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe: Es liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, aber noch keine schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Genau daraus folgt die Leistungslücke, die so viele überrascht.

Kein Pflegegeld: die Lücke des § 37 SGB XI

Das Pflegegeld des § 37 SGB XI beginnt erst bei Pflegegrad 2. Für Pflegegrad 1 kennt der Paragraf keinen Betrag:

Pflegegeld nach Pflegegrad (§ 37 SGB XI, Monatsbeträge)
PflegegradPflegegeld je Monat
Pflegegrad 1kein Pflegegeld
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €
Pflegegrad 1
  • Kein Pflegegeld nach § 37 SGB XI
  • Entlastungsbetrag von 131 € je Monat (§ 45b SGB XI)
  • Einstieg in die Leistungswelt der Pflegeversicherung
Mehr als nichts, aber kein Geldleistungsanspruch.
Pflegegrad 2
  • Pflegegeld von 347 € je Monat (§ 37 SGB XI)
  • Der Entlastungsbetrag läuft weiter
  • Weitere Leistungen öffnen sich mit dem Grad
Der Grad, ab dem das Pflegegeld fließt.
Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 im Leistungsvergleich

Der Entlastungsbetrag: 131 € auch mit Pflegegrad 1

§ 45b SGB XI gewährt den Entlastungsbetrag von 131 € je Monat unabhängig davon, welcher Pflegegrad vorliegt, also ausdrücklich auch mit Pflegegrad 1. Der Betrag ist zweckgebunden: Er finanziert Angebote zur Unterstützung im Alltag, also Entlastungs- und Betreuungsleistungen, keine freie Auszahlung. Wer ihn nicht nutzt, verschenkt die einzige monatliche Leistung, die der erste Grad enthält.

Praktisch heißt das: Mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen bis zu 1.572 € im Jahr an Entlastungsbetrag zu. Das ist die Zahl, mit der Sie Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen können, während das Pflegegeld erst ab dem zweiten Grad beginnt.

Wenn der Grad zu niedrig scheint: der Widerspruch

Scheint das Gutachten den Alltag zu glatt zu bügeln, bleibt der Widerspruch gegen den Bescheid: binnen eines Monats ab Bekanntgabe (§ 84 SGG). Die Bekanntgabe steht in § 37 SGB X: Bei Postzugang gilt der Bescheid am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, bei nachweislich späterem Zugang am späteren Tag. Es ist eine Ausschlussfrist: Wer den Beginn falsch rechnet, verliert den Widerspruch ersatzlos. Die Details stehen in Widerspruchsfrist beim Pflegegrad.

  1. Tag 0 Aufgabe zur Post Das Datum auf dem Bescheid zählt nicht; der Poststempel ist der Ausgangspunkt.
  2. Tag 4 Bekanntgabe Vierter Tag nach Postaufgabe (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X). Der Monat beginnt, auch ungelesen.
  3. 1 Monat Widerspruchsfrist Widerspruch bei der Pflegekasse (§ 84 SGG). Danach wird der Bescheid bestandskräftig.
  4. danach Überprüfungsantrag Bei bestandskräftigem Bescheid bleibt § 44 SGB X; die Rücknahme ist gebunden, kein Ermessen (Abs. 1).
Vom Bescheid bis zum wirksamen Widerspruch

Was ein höherer Grad wert ist, lässt sich beziffern: Der Sprung von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 bedeutet 252 € mehr Pflegegeld im Monat (599 € statt 347 €). Belege dafür, was im Alltag wirklich anfällt, liefert das Pflegetagebuch für den Widerspruch. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht; jede Quote ist eine Verbandsangabe, kein Versprechen für den Einzelfall.

Praxisbeispiel: die Mutter mit Pflegegrad 1

Nach dem Gutachten erhält die Mutter Pflegegrad 1. Die Familie liest „kein Pflegegeld“ und legt den Bescheid weg. Sechs Monate später fällt auf, dass der Entlastungsbetrag die ganze Zeit zustand: 131 € je Monat für die Unterstützung im Alltag, rückwirkend nichts zu holen. Zwei Lehren daraus: Der Bescheid gehört nicht in die Schublade, sondern in die Prüfung, und der Entlastungsbetrag wird beantragt und genutzt, nicht automatisch ausgezahlt.

PflegegradKlar prüft den Bescheid und das Gutachten auf die typischen Fehlerstellen in den sechs Modulen und baut den Widerspruch als Entwurf mit Fristrechnung aus dem Postdatum. Der Gutachten-Check ist kostenlos, der Widerspruch kostet 29 € je Fall. Eine fachliche Prüfung des Entwurfs beauftragen Sie selbst; wir vermitteln sie nicht und rechnen sie nicht ab. Die Software dokumentiert Fristen und Fehlerstellen und ersetzt weder Rechts- noch Pflegeberatung.

Häufige Fragen

Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?

Nein. Das Pflegegeld des § 37 SGB XI beginnt erst mit Pflegegrad 2 (347 € im Monat). Mit Pflegegrad 1 steht Ihnen aber der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat nach § 45b SGB XI zu, zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?

131 € je Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr (§ 45b SGB XI). Der Betrag steht unabhängig vom Pflegegrad zu und ist für Angebote zur Unterstützung im Alltag bestimmt, nicht als freie Auszahlung.

Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid?

Einen Monat ab Bekanntgabe (§ 84 SGG). Bei Postzugang gilt der Bescheid am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X). Die Frist ist eine Ausschlussfrist; danach bleibt nur der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.

Was bringt der Sprung von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3?

Beim Pflegegeld sind es 252 € mehr im Monat: 599 € statt 347 € (§ 37 SGB XI). Weitere Leistungen hängen ebenfalls am Grad. Ob die Einstufung den Alltag richtig abbildet, prüft das Gutachten über die sechs Module des §§ 14, 15 SGB XI.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz zusammengefasst

Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld: § 37 SGB XI kennt Monatsbeträge erst ab Pflegegrad 2 (347 €) bis Pflegegrad 5 (990 €). Was der erste Grad enthält, ist der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat nach § 45b SGB XI.

Scheint die Einstufung zu niedrig, läuft die Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe, und die liegt am vierten Tag nach der Postaufgabe (§ 84 SGG, § 37 SGB X). Wer den Bescheid prüfen lässt, bevor er in der Schublade liegt, verliert weder Leistung noch Frist.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall. PflegegradKlar-Entwürfe sind Vorschläge der Software; sie sind keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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